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   OLG Dresden, 06.02.1997 - 13 W 206/96   

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https://dejure.org/1997,6930
OLG Dresden, 06.02.1997 - 13 W 206/96 (https://dejure.org/1997,6930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.02.1997 - 13 W 206/96 (https://dejure.org/1997,6930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 13 W 206/96 (https://dejure.org/1997,6930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 § 3 § 46 § 406
    Streitwert der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - OH-3820/93
  • OLG Dresden, 06.02.1997 - 13 W 206/96
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.1997 - 13 W 206/96
    Zum einen wird die Auffassung vertreten, der Streitwert des Ablehnungsverfahrens entspreche dem der Hauptsache (OLG München, JurBüro 1980, 1055; vgl. auch BGH, Beschluß vom 17.01.1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796 zur Richterablehnung).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Bemißt sich somit der Beschwerdewert nach § 3 ZPO nach dem Interesse an der begehrten Entscheidung, ist dieses nicht mit dem Hauptsachestreitwert gleichzusetzen (a.A. OLG Naumburg, OLGR 1998, 323; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222), sondern nur mit einem Bruchteil von etwa einem Drittel (OLG Celle, OLGR 1994, 109; OLG Bamberg, BauR 2000, 773; a.A. OLG Dresden, JurBüro 1998, 318: 1/10), weil dies der eingeschränkten Bedeutung und Rolle des Sachverständigen im Prozeß entspricht: Sein Gutachten bestimmt nicht allein den Ausgang des Verfahrens, sondern dient dem Gericht lediglich als Entscheidungshilfe, indem es ihm die für die Entscheidung notwendigen Fachkenntnisse vermittelt; das Gericht wiederum ist an die Meinung des Sachverständigen nicht gebunden, sondern kann weitere Sachverständige beauftragen.
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem Wert des Hauptverfahrens richtet, weil es dieses beweisrechtlich vorbereitet (Beschl. v. 05.03.1999 - 7 W 8/99 - , MDR 1999, 1093; h. M.: OLG Naumburg, OLG-Report 2000, 278; OLG Celle, MDR 1993, 1019; OLG Dresden, JurBüro 1998, 318; OLG München, BauR 2003, 1595 ff; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 163; so auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. A., Rdn. 4024 a m. w. Nw.).
  • OLG Naumburg, 14.01.2003 - 7 W 26/02

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit für ein selbstständiges Beweisverfahren

    Grundsätzlich hat sich der Streitwert nach dem Wert des Hauptsacheverfahrens zu richten, weil es dieses beweisrechtlich vorbereitet (so u.a. auch OLG Celle MDR 1993, 1019; OLG Dresden, JurBüro 1998, 318; LG Osnabrück JurBüro 1998, 548).
  • OLG Naumburg, 05.03.1999 - 7 W 8/99

    Änderung der Streitwertfestsetzung für ein in den Hauptprozess übergegangenes

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